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Neuwagen » Garantie
Alle Fahrzeuge haben eine EU-weit geltende Werksgarantie von 2 Jahren (japanische Fahrzeuge 3 Jahre). Sie wird im Serviceheft bzw. Garantieheft durch den Stempel des liefernden Vertragshändlers dokumentiert.

Die Werksgarantie kann bei jedem Vertragshändler in Deutschland sowie den übrigen EU-Ländern in Anspruch genommen werden.

Die Herstellergarantie ist europaweit geregelt.

Kaufen Sie einen Neuwagen innerhalb der EU, so können Sie in Garantiefällen jede Vertragswerkstatt in der EU aufsuchen.
Bezüglich der Herstellergarantie entstehen Ihnen beim Kauf eines Neufahrzeuges keine Nachteile.
Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung.

Alle über uns ausgelieferten Neuwagen werden durch einen autorisierten Vertragshändler ausgeliefert und haben daher die europaweite original Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren. Jeder Vertragshändler in Europa ist verpflichtet, Garantieeinsprüche des Kunden einzulösen bzw. ihm zu helfen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das mitgelieferte Serviceheft vom ausliefernden Vertragshändler abgestempelt ist, worauf wir achten.

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