Die neue Umweltprämie!  •  An unsere Kunden, die die Umweltprämie online beantragen möchten
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Neuwagen Angebote » Abwrackprämie, Umweltprämie
Abwrackprämie von 2.500 Euro - Was man darüber wissen sollte!

Die Voraussetzungen für die Abwrackprämie im Überblick:

  • Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ab Schadstoffklasse 4
  • Zulassung des Fahrzeuges bis 31.12.2009
  • Nachweis über die Entsorgung des Altautos (Verwertungsnachweis etc.)
  • Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein
  • Altauto musste mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein

Den aktuellen Stand der Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Diagramm.

Fördermittelübersicht Umweltprämie

Aktueller Stand © BAFA

An unsere Kunden, die die Umweltprämie online beantragen möchten:

Sofern Sie für ein durch uns vermitteltes Fahrzeug die Umweltprämie reservieren möchten, reichen Sie einfach den unterschriebenen Vermittlungsauftrag für Ihren Neuwagen beim BAFA ein.

Dieser von Ihnen gezeichnete Auftrag reicht als Nachweis, zusätzlich zu den weiteren nötigen Unterlagen, aus, um sich einen Platz zu reservieren.

Auf der eigens vom BAFA eingerichteten Website können Sie sich die Umweltprämie reservieren: http://www.ump.bafa.de

Ausgefüllt werden muss eine Antragsmaske, der eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format anzuhängen ist. Die Eingänge der Anträge werden beim BAFA zeitgenau registriert. Für jeden eingegangenen Antrag wird in aufsteigender Reihenfolge eine „ID-Nummer“ vergeben und eine Eingangsbestätigung vom BAFA erteilt. Die Eingangsbestätigung garantiert noch nicht die Umweltprämie. Diese wird erst durch den Reservierungsbescheid zugesichert. Bei der späteren Bearbeitung der Reservierungsanträge geben die ID-Nummern die Reihenfolge vor und gewährleisten so, dass das BAFA eine objektive zeitliche Reihung bei der Bearbeitung der Reservierungsanträge vornehmen kann.

Die Reservierungsbescheide werden den Antragstellern nach dem 16.04.2009 mit der Post zugeschickt. Der Antragsteller hat dann sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle



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